Rechtsgebiet Strafrecht
Auf diesem Gebiet vertreten wir Sie in allen Stadien des Strafverfahrens, vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung, evtl. Rechtsmittelverfahren und bei der Strafvollstreckung.
Weniger bekannt ist, dass Sie sich auch als Tatverletzte durch einen Anwalt vertreten lassen können, entweder in Form eines Nebenklägervertreters oder als Zeugenbeistand.
In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass ein Erfolg oft von einer sach- und fachgerechten Vertretung bereits mit Beginn des Ermittlungsverfahrens, möglichst vor einer polizeilichen Vernehmung, abhängt.
