Rechtsgebiet Sozialrecht
Gegenstand des Sozialrechts ist eine Fülle von Leistungsansprüchen, Status- und Teilhaberrechten bis hin zu den Vertragsbeziehungen zwischen Leistungserbringern im Bereich der Krankenversorgung, der Pflege oder der Rehabilitation.
Typische Bereiche sind sämtliche Probleme rund um Krankheit (z.B. Krankengeld, Leistungen der Krankenversicherung), Arbeitsunfall und Berufskrankheit, verminderte Erwerbsfähigkeit und Berufsunfähigkeit, Altersrenten, Arbeitslosigkeit, Schwerbehinderung (z.B. Bewertung des Grades der Behinderung, Kündigungsschutz), Sozialhilfe und Grundsicherung.
