Rechtsgebiet Arzthaftungsrecht
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bei der Feststellung, Verfolgung und Abwehr von Ansprüchen, die sich aus dem Behandlungsvertrag ergeben.
Patienten werden von uns daher im Rahmen von Auseinandersetzungen mit Ärzten, Krankenhäusern und deren Haftpflichtversicherungen bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld-, Schadensersatz- bzw. Rentenansprüchen betreut.
Wir vertreten aber auch Ärzte und Krankenhäuser bei der Abwehr von Ansprüchen. Hier spielt auch die strafrechtliche Verantwortlichkeit, die ein Arzt durch seine Berufsausübung typischerweise erfüllen kann, eine große Rolle.
