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14.09.2008 - Beweislast bei Hausmeisterkosten
Wenn ein Mieter einen pauschalen Abzug von den Hauswartkosten für nichtumlagefähige Tätigkeiten des Hausmeisters bestreitet, ist es Sache des Vermieters, den tatsächlichen Zeitaufwand des Hausmeisters für die umlagefähigen und die nichtumlagefähigen Leistungsteile nachvollziehbar darzulegen. Eine Leistungsbeschreibung im Arbeitsvertrag ist nur ein Indiz. (BGH, VIII ZR 27/07)
