News
27.04.2008 - Einsichtsrecht in Stimmrechtsvollmachten
Jeder Wohnungseigentümer hat sowohl vor als auch während der Eigentümerversammlung das Recht, Einsicht in die Abstimmungsvollmachten zu nehmen, damit er nachprüfen kann, ob die Versammlung beschlussfähig ist. (OLG München, Beschluss v. 31.10.07, Az 34 Wx 60/07)
