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23.07.2005 - BGH billigt Versorgungssperre im Wohnungseigentum
Der BGH hat mit Urteil vom 10.6.2005 entschieden, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft berechtigt ist, ein säumiges Mitglied der Gemeinschaft von der weiteren Versorgungsleistung auszuschließen. Nach mehreren OLG-Entscheidungen ist die Versorgungssperre nun auch höchstrichterlich gebilligt. (BGH Az V ZR 235/04)
