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23.07.2005 - Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft
Der Bundesgerichtshof hat am 2.6.2005 einen weiteren Meilenstein im Wohnungseigentumsrecht gesetzt, indem er die Rechtsfähigkeit der WEG-Gemeinschaft anerkannt hat, soweit diese bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnimmt. Neben der Haftung der Gemeinschaft kommt eine akzessorische gesamtschuldnerische Haftung der Wohnungseigentümer nur in Betracht, wenn diese sich neben dem Verband klar und eindeutig auch persönlich verpflichtet haben. (BGH Az V ZB 32/05)
