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07.11.2004 - Kaltwasserzähler und verbrauchsabhängige Abrechnung
Der BGH hat entschieden, dass die Kosten der Wasserversorgung nicht zu den in § 16 II WEG geregelten Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums zählen. Es ist daher zulässig, dass die Gemeinschaft mit Mehrheitsbeschluss den Einbau und die verbrauchsabhängige Abrechnung der Wasserkosten beschließt.Diese Maßnahme ist keine bauliche Veränderung, sondern eine Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung. (BGH, ZMR 2003,937)
